Inklusion auf Spielplätzen bedeutet nicht, dass jedes einzelne Spielgerät für alle zugänglich sein muss. Entscheidend ist vielmehr, dass der gesamte Spielplatz sowie alle Spielstationen gut erreichbar sind – eine Aufgabe, die in der Verantwortung des Betreibers liegt. Gleichzeitig sollte ein Spielplatz eine möglichst breite Vielfalt an Spielangeboten bereithalten, um Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen anzusprechen. Wichtig ist: Nicht jedes Gerät muss für jede Nutzerin und jeden Nutzer geeignet sein, doch im gesamten Spielbereich sollten Angebote für Menschen mit besonderen Anforderungen vorhanden sein. Nur so kann echtes inklusives Spielen gelingen.
9.1.8 Parkbank
Ansehen
9.1.11.1 Sitzgruppe »Rastplatz« mit Dach
Ansehen
9.1.1.8.5 Halbrundbank »Waldhaus« für Erwachsene, mit Lehne
Ansehen
9.1.1.8.1 Rundbank »Waldhaus« für Kinder, mit Lehne
Ansehen
9.1.9.2 / 9.1.9.2.1 Parkbank
Ansehen
1.59 Kegelspiel »Pilze«
Ansehen
2.56.2 Spielwürfel »Musik«
Ansehen
9.2.5.7 Fahrradständer
Ansehen
9.1.11.11 Sitzgruppe »Rastplatz 1«
Ansehen
9.1.2.1.12 Lümmelbank, senkrecht
Ansehen
9.4 Große Schutzhütte
Ansehen
9.1.47.1-3 Sitzelemente »Flexi«
Ansehen
9.16.7.24 Informationsschild
Ansehen
9.1.16 Sitzgruppe mit Schachspiel
Ansehen
9.4.28.2 Schutzhütte
Ansehen
9.4.31 Zipfelhütte »Blatt«
Ansehen








