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Ab welcher Höhe benötigen wir eine stoßdämpfende Bodenart im Sicherheitsbereich um das Spielgerät herum?
Die Anforderungen an stoßdämpfende Bodenarten sind in der Norm DIN EN 1176 geregelt. Sie beschreibt genau, ab welcher Fallhöhe welche Art von Fallschutz notwendig ist. Wir empfehlen, sich bei der Planung an diesen verbindlichen Vorgaben zu orientieren. Gern beraten wir Sie dazu im Rahmen der Projektabstimmung.
Bekomme ich bei Ihnen eine Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln?
Die Förderlandschaft in Deutschland ist sehr vielfältig und unterscheidet sich je nach Bundesland, Region und Projektart. Da wir bundesweit und auch international tätig sind, können wir keine verbindlichen Aussagen zu konkreten Fördermöglichkeiten machen und bieten hierzu auch keine Beratung an.
Wir empfehlen, sich an die zuständigen Förderstellen, Kommunalverwaltungen oder Fachberatungen vor Ort zu wenden. Auf Wunsch stellen wir Ihnen jedoch gern projektrelevante Unterlagen zur Verfügung, die Sie für einen Förderantrag benötigen.
Brauche ich auch für ein einziges Spielgerät eine TÜV-Abnahme?
Nicht zwingend. Auch bei Einzelgeräten ist es wichtig, dass nach der Installation eine sicherheitstechnische Kontrolle erfolgt – diese kann durch geschultes Fachpersonal mit entsprechendem Kenntnisstand durchgeführt und dokumentiert werden. Eine TÜV-Abnahme ist nicht vorgeschrieben, kann aber bei Bedarf oder besonderen Anforderungen ergänzend sinnvoll sein.
Gibt es eine sicherheitstechnische Abnahme?
Ja – auf Wunsch organisieren wir eine sicherheitstechnische Abnahme vor Ort durch den TÜV oder eine andere akkreditierte Prüfstelle. Gerade bei öffentlichen Auftraggebern ist diese Prüfung gängige Praxis – und wir kümmern uns gern darum, dass sie reibungslos und fachgerecht durchgeführt wird. So erhalten Sie am Ende ein geprüftes, sicheres und abnahmefähiges Spielgerät – inklusive aller notwendigen Nachweise.
Gilt die DIN EN 1176 auch auf privaten Flächen?
Die DIN EN 1176 ist für öffentlich zugängliche Spielplätze verbindlich – also überall dort, wo Spielgeräte nicht ausschließlich privat und im rein familiären Rahmen genutzt werden. In privaten Gärten muss die Norm nicht eingehalten werden; die Nutzung erfolgt dort auf eigene Verantwortung. Anders sieht es aus, wenn z. B. ein Spielbereich zu einem Restaurant, Hotel, Tierpark oder Biergarten gehört – in solchen Fällen handelt es sich um eine öffentlich zugängliche Fläche, auf der die DIN EN 1176 zwingend anzuwenden ist. Bei Unsicherheiten beraten wir Sie gern.